Welche Aufgaben hat der Staat bei der Energieversorgung?

Während der Ölkrise 1972/73 griff der Staat tief in die Energieversorgung ein. Er förderte die Alternativenergien und beschränkte den Energieverbrauch, um die Energieversorgung sicherzustellen. Allmählich erweiterte er dieses Ziel um umwelt- und klimapolitische Ziele, was 1990 in einem entsprechenden Artikel in der Bundesverfassung mündete (Art. 89 BV). Seither wird der Bund nicht nur zu einer ausreichenden, sicheren und wirtschaftlichen, sondern auch zu einer breit gefächerten und umweltverträglichen Energieversorgung und einem sparsamen und rationellen Energieverbrauch verpflichtet. Es folgten Gesetze zum Ausbau der erneuerbaren Energie, zur Beschränkung des Energieverbrauchs, zur Senkung des CO2-Ausstosses usw. Mit der Energiestrategie 2050 würde der Eingriff des Staates noch vertieft. Die Kantone verfolgen mit ihren Gesetzen ähnliche Ziele. Es ist an der Zeit, staatliche Ziele im Energiebereich zurückzunehmen und auf eine sichere und günstige Energieversorgung zu beschränken.

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