Was soll der Gesetzgeber tun, wenn die Energiestrategie 2050 einmal vom Tisch ist?
Erstens braucht es endlich eine realistische Lagebeurteilung: Was sind die Herausforderungen für eine sichere und günstige Energieversorgung der Schweiz? Welche konkreten Gefahren drohen? Welche Aufgaben muss der Staat übernehmen (welche nicht)? Das Ziel der Energiestrategie 2050 – der Atomausstieg – dürfte niemals ein Staatsziel sein. Ein Blick in die Welt zeigt, wie nutzlos dieses Ziel ist, ein Blick auf die Schweiz und Deutschland, wie es das Ziel einer sicheren, günstigen und umweltfreundlichen Stromversorgung unterhöhlt. Die unvorhergesehene Notlage der Wasserkraft – ein Grundpfeiler der Schweizer Stromversorgung – zeigt, dass der Bundesrat fahrlässig geplant hat.
Zweitens braucht es Schutz bei existenziellen Gefahren. Ist die Landesversorgung gefährdet, dann sind, wie bei jeder nationalen Gefahr, Schutzvorkehrungen gerechtfertigt und geboten (vgl. Bundesverfassung Art. 2, Bst. 1). Im vorliegenden Fall braucht es wohl verschiedene Massnahmen; bereits genannt worden sind eine Staatsklage gegen Deutschland, gleiche Subventionen für alle Stromerzeuger, eine Quote für schweizerische Wasserkraft oder Steuern auf unnatürlich billigen Import-Strom.
Die politischen Verantwortlichen brauchen nicht die Ablehnung der Energiestrategie 2050 abzuwarten, sondern können unverzüglich davon unabhängige Lösungen anstossen.